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   OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19   

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https://dejure.org/2019,24482
OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19 (https://dejure.org/2019,24482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.07.2019 - 4 W 610/19 (https://dejure.org/2019,24482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 4 W 610/19 (https://dejure.org/2019,24482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frühere Zusammenarbeit und "lose Freundschaft" machen Richter befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kollegial-dienstliche Zusammenarbeit und "lose Freundschaft" machen Richter befangen! (IBR 2019, 656)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04

    Befangenheitsantrag im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19
    Eine frühere gemeinsame Mitgliedschaft in einem Spruchkörper, die bereits seit geraumer Zeit beendet ist, führt aber nur dann zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters, wenn aus ihr in der Zukunft fortwirkende Umstände resultieren, etwa eine Freundschaft oder Feindschaft (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 -, juris, Rn 8; Schoenfeld in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 146. Lieferung, § 51, Rn. 66).
  • BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04

    Befangenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19
    Hierfür kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - juris; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn 9 m.w.N).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 2 AR 5/07

    Besorgnis der Befangenheit - Selbstablehnung eines Richters -

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19
    Allein die Tatsache, dass der Richter eine Prozesspartei persönlich seit längerem kennt, reicht allerdings nicht aus, um dessen Befangenheit annehmen zu können (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. März 2007 - L 2 AR 5/07 SAB -, Rn. 17 - 19, juris OVB Bautzen, Beschluss vom 5. April 2000 - 1 B 586/99 -juris; BFH, Beschluss vom 23. September 2004 - juris).
  • OVG Sachsen, 05.04.2000 - 1 B 586/99
    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19
    Allein die Tatsache, dass der Richter eine Prozesspartei persönlich seit längerem kennt, reicht allerdings nicht aus, um dessen Befangenheit annehmen zu können (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. März 2007 - L 2 AR 5/07 SAB -, Rn. 17 - 19, juris OVB Bautzen, Beschluss vom 5. April 2000 - 1 B 586/99 -juris; BFH, Beschluss vom 23. September 2004 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 14 W 58/98
    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19
    Hierfür kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - juris; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn 9 m.w.N).
  • LSG Bayern, 27.07.2000 - L 5 AR 126/00
    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19
    Das Misstrauen muss aus der Sicht eines ruhig und vernünftig denkenden Prozessbeteiligten verständlich sein (LSG München, Beschl. v. 27. Juli 2000 - L 5 AR 126/00 KR -, zitiert nach juris); es muss ein objektiv vernünftiger Grund gegeben sein, der die Partei von ihrem Standpunkt aus befürchten lassen muss, der Richter werde in dem konkreten Verfahren nicht sachlich entscheiden (Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42 Rn. 20).
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Hier kommt hinzu, dass die gemeinsame Zugehörigkeit zum selben Senat mittlerweile geraume Zeit zurückliegt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3550, 3551; BGH, Beschluss vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, LM § 42 ZPO Nr. 2; BFH, BFH/NV 2019, 37 Rn. 12; OLG Dresden, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 W 610/19, juris Rn. 4), nämlich mehr als zehn Jahre mit dem Beklagten zu 3, der Ende September 2010 in den Ruhestand getreten ist, und mehr als vier Jahre mit dem Beklagten zu 1, der Ende Februar 2017 in den Ruhestand getreten ist.

    Anders ist es bei einer engen bzw. langjährigen Freundschaft (BGH, Beschluss vom 19. November 2020, aaO; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019, aaO) oder im Fall einer in das familiäre Umfeld des Richters hineinwirkenden persönlichen Verbundenheit (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2012, aaO; OLG Dresden, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 W 610/19, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 VR 9.23
    Eine frühere Mitgliedschaft in einem Spruchkörper führt deshalb - auch bei längerer Dauer - nur dann zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters, wenn aus ihr in der Zukunft fortwirkende Umstände resultieren, etwa eine Freundschaft oder Feindschaft (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 - NJW 2004, 3550 ; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4.01 - juris Rn. 14; OLG Dresden, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 W 610/19 - juris Rn. 4).
  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

    Entscheidend ist vor allem die Nähe der Beziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 W 610/19 - juris).
  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21

    1. Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem

    Entscheidend ist vor allem die Nähe der Beziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 W 610/19 - juris).
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